Hinweise für Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung
Fristen
Hat Ihnen Ihr Arzt ein Heilmittel verordnet (Massage, Krankengymnastik, etc), beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Nach Ausstellung des Rezeptes muss die erste Behandlung innerhalb 14 Kalendertagen erfolgen. Eine Behandlungsunterbrechung darf nicht mehr als 14 Kalendertage betragen. Wie viele Behandlungen Sie pro Woche erhalten, muss Ihr Arzt vermerken. Eine Abweichung dieser Empfehlung sollte vermieden werden.
Heilmittelrichtlinien und Prüfpflicht
Die Verordnung eines Rezeptes muss den Heilmittelrichtlinien entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist Ihre Verordnung ungültig.
Insbesondere die AOK RLP ist dazu übergegangen, fehlerhafte Verordnungen einzubehalten und nicht zu erstatten.
Aktuell hat das Bundessozialgericht bestätigt dass Physiotherapeuten zur Überprüfung der Rezepte gesetzlich verpflichtet sind (Prüfpflicht).
Insofern werden und müssen wir Ihre Verordnung einer sorgfältigen Prüfung unterziehen.
Sollte bei Ihrem Rezept eine Korrektur erforderlich sein, werden wir Ihnen die weiteren Schritte erläutern und nach Möglichkeit dafür Sorge tragen, dass Sie die vorgesehene Behandlung in Anspruch nehmen können.